Über uns

AICA – Association Internationale des Critiques d’Art
Die AICA wurde 1949, unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs und des Umgangs von Faschismus und Totalitarismus mit Kunst und Kritik, gegründet. 1951 wurde der Verband von der UNESCO offiziell als Nichtregierungsorganisation (NGO) anerkannt. Er hat es sich seither zur Aufgabe gemacht, die kritischen Disziplinen im Bereich der visuellen Kunst zu fördern. Als größtes internationales Organ der KunstkritikerInnen vertritt der Verband derzeit über 4200 Mitglieder, die sich in etwa 70 nationalen Sektionen organisiert haben.
Website von AICA International: https://aicainternational.news/


AICA Austria
Der österreichischen Sektion der AICA gehören derzeit rund 80 Mitglieder an. Neben der Wahrung der Interessen des Berufstands bemühen sie sich um einen aktiven Dialog mit dem künstlerischen und gesellschaftlichen Umfeld. Zu diesem Zweck werden u. a. in unregelmäßigen Abständen öffentliche Diskussionen, Vorträge und Tagungen zu aktuellen Fragen der Kunstkritik veranstaltet.


Vorstand für die Periode 2023-2024

Präsidentin: Mag. Andrea Winklbauer
1. Vizepräsident: Dr. Walter Seidl
2. Vizepräsidentin: Mag. Ruth Horak
Schriftführer: Mag. Stefan Musil
Kassier: Mag. Michael Ponstingl

Postanschrift
AICA Austria
c/o Mag. Andrea Winklbauer
Camillo-Sitte-Gasse 9/19
A – 1150 Wien
Österreich


Der AICA Austria Preis für junge Kunstkritik

Der AICA Austria Preis für junge Kunstkritik wird seit 2017 jährlich vergeben und setzt sich zum Ziel, eine Nachwuchsgeneration an KunstkritikerInnen zu fördern bzw. die Sichtbarkeit dieses Berufsfeldes zu erhöhen. Die Jury besteht aus dem Vorstand von AICA Austria. Seit 2021 wird die beste Einreichung vom BMKOES mit EUR 1.000,- honoriert.

Bisherige PreisträgerInnen waren:

2017: Christoph Chwatal, Paula Pfoser, Bettina Siegele
2018: Paula Watzl, Kathrin Heinrich, Jette Büchsenschütz
2019: Raphael Dillhof
2020: Pia Draskovits
2021: Victor Cos Ortega
2022: Ramona Heinlein
2023: Barbara Unterthurner


Wie werde ich Mitglied?

Gemäß den Statuten von AICA AUSTRIA schlagen zwei aktive Mitglieder KandidatInnen zur Mitgliedschaft vor.

Auszug aus den Statuten:

        § 2 Mitgliedschaft

1. Die Sektion setzt sich aus Einzelmitgliedern und gegebenenfalls aus Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten zusammen. Ein Antragsteller auf Mitgliedschaft in der Vereinigung muss entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder seit mindestens einem Jahr hauptsächlich in Österreich beruflich tätig sein. Mitglieder, die von einer anderen Sektion wechseln wollen, müssen zuerst die Mitgliedschaft in der österreichischen Sektion beantragen. Nur Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben, haben das aktive und passive Wahlrecht innerhalb des Verein

2. Jedes neue Mitglied muss von zwei (2) Mitgliedern vorgeschlagen und von diesen auf der jährlichen Hauptversammlung vorgestellt werden. Verspätete oder spontane Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. Bewerber um eine Mitgliedschaft müssen in der Lage sein, Nachweise über durchgehende Aktivitäten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche während mindestens der letzten drei Jahre vorzulegen:
a) Tagespresse/periodische Presse oder Ausstrahlung in Radio, Fernsehen oder Video oder in den elektronischen Medien
b) Veröffentlichung von Schriften zur Kunstgeschichte, Ästhetik oder Kunstkritik
c) Unterricht in Kunstkritik, Kunstgeschichte, Ästhetik, Kuratieren oder Kunst auf höherem oder universitärem Niveau
d) Kuratorische Arbeit und Analyse für pädagogische oder wissenschaftliche Zwecke, einschließlich der Erstellung wissenschaftlicher oder kritischer Texte für Museen oder Galerien, deren Hauptzweck nicht kommerziell ist.

3. Ein Bewerber um eine AICA-Mitgliedschaft muss den Antrag bis 14 Tage vor der Hauptversammlung oder der Außerordentlichen Hauptversammlung an den Vorstand senden:
– einen ausführlicheren Lebenslauf und Nachweise über die in § 2 Abs. 2 definierte Tätigkeit, einschließlich einer Auswahl von Texten des Antragstellers.
– Das standardisierte biographische Formular der AICA International kann in einer der drei Arbeitssprachen der AICA – Englisch, Französisch oder Spanisch –  ausgefüllt werden.

4. Die Kandidaten werden in geheimer Abstimmung gewählt, wobei die absolute Mehrheit der bei einer Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist. Nach der Versammlung bestätigt der Präsident die Kandidaturen und sendet die ausgefüllten Bewerbungsformulare der AICA International für die neu gewählten Mitglieder an das internationale Büro der AICA. Die Mitgliedschaft der Sektion ist notwendigerweise provisorisch, bis sie von der Generalversammlung der AICA International bestätigt werden kann.

Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

Der Jahresbeitrag beträgt derzeit € 80,-
Bei Neuaufnahme ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe eines Jahresbeitrags zu entrichten. Der Internationale AICA Mitgliedsausweis berechtigt zu freiem oder ermäßigtem Eintritt in die meisten Museen der Welt.